Judo

Judo ist eine japanische Kampfsportart, die Ende des 19. Jahrhunderts von Jigorō Kanō entwickelt wurde. Der Name bedeutet „sanfter Weg“ und beschreibt das Prinzip, die Kraft des Gegners geschickt zu nutzen, statt ihr direkt entgegenzuwirken. Im Training und Wettkampf stehen Würfe, Haltegriffe, Hebel und Würgetechniken im Vordergrund. Judo fördert nicht nur körperliche Fitness und Selbstverteidigung, sondern auch Werte wie Respekt, Disziplin und Fairness.

Der Verein

Der Judo-Club Haaren e.V. wurde 1974 auf Initiative von Lissy Claßen gegründet, obwohl Gerhard Jörissen zunächst ablehnte. Nach einer ersten Vorführung im Saal der Gaststätte „Zur alten Schule“ beschlossen die Anwesenden, den Verein ins Leben zu rufen. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten neben den Jörissens auch Lissy und Hans-Jakob Claßen sowie weitere Unterstützer. Die ersten Matten wurden noch aus Holland geschmuggelt, bevor der Verein am 28.11.1974 offiziell ins Vereinsregister eingetragen wurde.

Zunächst fand das Training im Jugendheim statt, später zog der Verein in die Turnhalle der Hauptschule Haaren um. Durch die Stiftung einer großen Matte von Lambert Gransch und die symbolische Segnung durch Pfarrer Rotting war der Grundstein gelegt.

Heute zählt der Judo-Club Haaren zu den 50 größten Vereinen in Nordrhein-Westfalen. Mit rund 300 aktiven Mitgliedern, davon etwa 220 Kindern und Jugendlichen, sowie 14 Trainern unter Leitung von Cheftrainer Werner Bierbaum verbindet er Breitensport und Leistungssport. Viele bestandene Gürtel- und Dan-Prüfungen belegen die Qualität der Ausbildung und die kontinuierliche erfolgreiche Vereinsentwicklung.

 

Training

Montag 18:00 - 19:15 ab 10 Jahre
19:30 - 21:00

ab 16 Jahre, unter 16 Jahre nach Absprache

     
Donnerstag 18:15 - 19:30 Fortgeschrittene und Breitensportler
19:30 - 21:00

ab 16 Jahre, unter 16 Jahre nach Absprache

     
Freitag 17:15 - 18:15 ab 6 Jahre
18:15 - 19:15 ab 8 Jahre

Trainingsstätte

Beiträge

Allgemeines

Die Beitragseinnahmen sind das Rückgrad des Vereins, da damit der Sportbetrieb und die Ausbildung der Mitglieder finanziert werden.

Pünktliche Zahlungen garantieren den reibungslosen Ablauf und verhindern die Aufnahme von Krediten.

 

1.      Leistungen der Mitglieder

Alle Mitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr.

Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es gilt die jeweils letzte Beschlussfassung.

 

2.      Spenden

.... sind erwünscht, sie werden ausschließlich für die Jugendarbeit im Verein verwandt, sofern nicht vom Spender zweckgebunden.
Mitglieder/Förderer können ihre Spenden steuerlich absetzen.

 

3.      Leistungen des Vereins

Der Verein gewährt durch die Beitragszahlung eine fundierte fachliche Ausbildung und eine Teilnahme am Sportbetrieb je nach Qualifikation der Mitglieder.

Beitragsordnung:  Gültig ab 11. März 2016

 

Beitragssätze:
Änderung der Beitragsordnung am 20.03.2026 per Mitgliederbeschluss der Jahreshauptversammlung!

Aufnahmegebühr   (einmalig für Anmeldung und Budo-Pass)                  40,-€

halbjährlich   jährlich
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                      72€ 144€
Erwachsene ab 18 Jahre 84€ 168€
Familien, 3. Mitglied
in häuslicher Gemeinschaft lebend
25€ 50€
Teilaktive 30€ 60€
Mitglieder anderer Vereine 36€ 72€
Ehrenmitglieder Beitragfrei 

 

Auch Förderer des Judosports sind herzlich Willkommen. Eine Förderung ist ab 10€ im Jahr möglich!

Bei Beginn einer Mitgliedschaft innerhalb eines Kalenderhalbjahres werden die Beiträge anteilmäßig berechnet.

Bei Beitragsrückstand erlischt der Versicherungsschutz – es ist keine Teilnahme am Training mehr möglich!

 

Sonstige Beiträge (z.B. Fachverbände):

Verbandsumlage

Die Verbandsumlage richtet sich nach den jeweils neuesten Bestimmungen des Deutschen Judobundes, des Nordrhein- Westfälischen Judoverbandes und des Landessportbundes.

Die Verbandsumlage wird zum Anfang eines Jahres per Einzugsermächtigung eingezogen. Zur Zeit 22,00 €.

 

Sonstige Gebühren:

Rücklastschrift incl. Bearbeitung                                       7,50 €

Buchungsgebühr bei Barzahlung                                       7,50 €

 

Bankeinzug:

Die Beiträge werden per Bankeinzug erhoben. Das Mitglied stellt dem Verein eine entsprechende Einzugsermächtigung aus.

Mitgliedsbeiträge werden, wenn nicht anders angegeben, halbjährlich erhoben (Januar/Juli).

 

Kündigungsbedingungen:

Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, sowie handschriftlich unterschrieben (beim Training oder per Post!, keine E-mail) an den Vorstand erfolgen. Kündigungen sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Halbjahresende möglich.