Judo
Judo ist eine japanische Kampfsportart, die Ende des 19. Jahrhunderts von Jigorō Kanō entwickelt wurde. Der Name bedeutet „sanfter Weg“ und beschreibt das Prinzip, die Kraft des Gegners geschickt zu nutzen, statt ihr direkt entgegenzuwirken. Im Training und Wettkampf stehen Würfe, Haltegriffe, Hebel und Würgetechniken im Vordergrund. Judo fördert nicht nur körperliche Fitness und Selbstverteidigung, sondern auch Werte wie Respekt, Disziplin und Fairness.
Der Verein
Der Judo-Club Haaren e.V. wurde 1974 auf Initiative von Lissy Claßen gegründet, obwohl Gerhard Jörissen zunächst ablehnte. Nach einer ersten Vorführung im Saal der Gaststätte „Zur alten Schule“ beschlossen die Anwesenden, den Verein ins Leben zu rufen. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten neben den Jörissens auch Lissy und Hans-Jakob Claßen sowie weitere Unterstützer. Die ersten Matten wurden noch aus Holland geschmuggelt, bevor der Verein am 28.11.1974 offiziell ins Vereinsregister eingetragen wurde.
Zunächst fand das Training im Jugendheim statt, später zog der Verein in die Turnhalle der Hauptschule Haaren um. Durch die Stiftung einer großen Matte von Lambert Gransch und die symbolische Segnung durch Pfarrer Rotting war der Grundstein gelegt.
Heute zählt der Judo-Club Haaren zu den 50 größten Vereinen in Nordrhein-Westfalen. Mit rund 300 aktiven Mitgliedern, davon etwa 220 Kindern und Jugendlichen, sowie 14 Trainern unter Leitung von Cheftrainer Werner Bierbaum verbindet er Breitensport und Leistungssport. Viele bestandene Gürtel- und Dan-Prüfungen belegen die Qualität der Ausbildung und die kontinuierliche erfolgreiche Vereinsentwicklung.
Training
| Montag | 18:00 - 19:15 | ab 10 Jahre |
| 19:30 - 21:00 |
ab 16 Jahre, unter 16 Jahre nach Absprache | |
| Donnerstag | 18:15 - 19:30 | Fortgeschrittene und Breitensportler |
| 19:30 - 21:00 |
ab 16 Jahre, unter 16 Jahre nach Absprache | |
| Freitag | 17:15 - 18:15 | ab 6 Jahre |
| 18:15 - 19:15 | ab 8 Jahre | |
Trainingsstätte
Beiträge
Allgemeines
Die Beitragseinnahmen sind das Rückgrad des Vereins, da damit der Sportbetrieb und die Ausbildung der Mitglieder finanziert werden.
Pünktliche Zahlungen garantieren den reibungslosen Ablauf und verhindern die Aufnahme von Krediten.
1. Leistungen der Mitglieder
Alle Mitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr.
Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es gilt die jeweils letzte Beschlussfassung.
2. Spenden
.... sind erwünscht, sie werden ausschließlich für die Jugendarbeit im Verein
verwandt, sofern nicht vom Spender zweckgebunden.
Mitglieder/Förderer können
ihre Spenden steuerlich absetzen.
3. Leistungen des Vereins
Der Verein gewährt durch die Beitragszahlung eine fundierte fachliche Ausbildung und eine Teilnahme am Sportbetrieb je nach Qualifikation der Mitglieder.
Beitragsordnung: Gültig ab 11. März 2016
Beitragssätze:
Änderung der Beitragsordnung am 20.03.2026 per
Mitgliederbeschluss der Jahreshauptversammlung!
Aufnahmegebühr (einmalig für Anmeldung und Budo-Pass) 40,-€
| halbjährlich | jährlich | |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 72€ | 144€ |
| Erwachsene ab 18 Jahre | 84€ | 168€ |
| Familien, 3. Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebend |
25€ | 50€ |
| Teilaktive | 30€ | 60€ |
| Mitglieder anderer Vereine | 36€ | 72€ |
| Ehrenmitglieder | Beitragfrei |
Auch Förderer des Judosports sind herzlich Willkommen. Eine Förderung ist ab 10€ im Jahr möglich!
Bei Beginn einer Mitgliedschaft innerhalb eines Kalenderhalbjahres werden die Beiträge anteilmäßig berechnet.
Bei Beitragsrückstand erlischt der Versicherungsschutz – es ist keine Teilnahme am Training mehr möglich!
Sonstige Beiträge (z.B. Fachverbände):
Verbandsumlage
Die Verbandsumlage richtet sich nach den jeweils neuesten Bestimmungen des Deutschen Judobundes, des Nordrhein- Westfälischen Judoverbandes und des Landessportbundes.
Die Verbandsumlage wird zum Anfang eines Jahres per Einzugsermächtigung eingezogen. Zur Zeit 22,00 €.
Sonstige Gebühren:
Rücklastschrift incl. Bearbeitung 7,50 €
Buchungsgebühr bei Barzahlung 7,50 €
Bankeinzug:
Die Beiträge werden per Bankeinzug erhoben. Das Mitglied stellt dem Verein eine entsprechende Einzugsermächtigung aus.
Mitgliedsbeiträge werden, wenn nicht anders angegeben, halbjährlich erhoben (Januar/Juli).
Kündigungsbedingungen:
Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, sowie handschriftlich unterschrieben (beim Training oder per Post!, keine E-mail) an den Vorstand erfolgen. Kündigungen sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Halbjahresende möglich.
